Die Fachgruppe Infrastruktur

Die Fachgruppe Infrastruktur (FGr I) unterstützt alle Einsatzeinheiten bei Gefahren durch schadhafte Ver- und Entsorgungssysteme. Sie führt zur Beseitigung von Gefahren und Notlagen notwendige Sicherungs- oder Absperrmaßnahmen an Elektro-, Wasser-, Gas- und Abwasserleitungen im Bereich der Haus- und Gebäudetechnik durch. Sie setzt wichtige Verteiler- und Verbraucheranlagen behelfsmäßig wieder instand, richtet Elektro-, Wasser- und Abwassersysteme in Notunterkünften, Bereitstellungsräumen und Einrichtungen öffentlichen Interesses ein. Sie stellt die Stromversorgung von Einsatzgeräten in Zusammenarbeit mit anderen Einheiten an der Schadensstelle sicher. Sie arbeitet technisch und personell mit Ver- und Entsorgungsunternehmen zusammen.

Bei Bedarf wirkt sie beim Betrieb von Notbrunnen und Schutzräumen mit.

Im THW-Auslandseinsatz übernimmt sie Aufgaben aus ihrem gesamten Leistungsspektrum.

 

Fahrzeuge

Die Fahrzeuge für die Fachgruppe Infrastruktur sind ein Mannschaftstransportwagen, Mannschaftslastwagen IV sowie ein Anhänger mit Spezialaufbau für FGr I (2 t Nutzlast) .

Im Ortsverband München-Land wird als Ersatz des Mannschaftstransportwagen und den Anhänger aktuell ein Lastkraftwagen Wechsellader mit Ladekran verwendet. 

Ebenso werden für die Aufgabe "Ölwehr" verschiedene Abrollbehälter Mulde (AB Mulde), eine Ölsperre, ein Minibagger sowie ein Bergeräumgerät klein (Brmg kl) vorgehalten.

Ausstattung

Zur Grundausstattung der Fachgruppe Infrastruktur gehören unter anderem:

  • Pumpenausstattung klein
  • Ölwehrausstattung
  • Trenn-, Schweiß- und Brennausstattung
  • Stromerzeuger
  • Energieverteilersatz
  • Beleuchtung

 

 

Aufgaben im Einzelnen

· Erkundet im Rahmen ihrer Aufgaben Schadengebiete, stellt Schäden fest, informiert und berät Einheitsführer/Einsatzleiter auf dem Gebiet der Infrastruktur.

· Sichert im Bereich der Haus- und Gebäudetechnik:

o Elektroleitungen, durch Prüfen und Freischalten der Leitungen

o Gasleitungen, durch Prüfen und Absperren

o Wasserleitungen, durch Prüfen und Absperren der Wasserleitungen

o Abwasserleitungen, durch Prüfen, Absperren und Ableiten bzw. Abpumpen von Abwasser

o Ölschäden kleineren Umfanges im Rahmen ihrer vorhandenen Ausstattung

· Grenzt im Bereich der Haus- und Gebäudetechnik Störungen ein und beseitigt diese:

     o an Elektroleitungen und Elektroverbrauchseinrichtungen

     o an Gasverteilungs- und Verbrauchseinrichtungen

     o an Wasserverteilungs-, Förder- und Verbrauchseinrichtungen

     o an Abwasser- und Heizungssystemen

· Trägt zur behelfsmäßigen Aufrechterhaltung der Funktion lebenswichtiger Einrichtungen und Anlagen bei:

o richtet Elektro-, Wasser-, Heizungs- und Abwassersysteme in Notunterkünften, Betreuungsstellen, Bereitstellungsräumen und öffentlichen Einrichtungen ein

o versorgt Einrichtungen und Einheiten des THW und Dritter mit Strom aus mobilen Stromerzeugern der 2. BGr und errichtet Unterverteilsysteme zusammen mit der FGr E

o stellt Anschlüsse an vorhandenen Elektroversorgungseinrichtungen her

o errichtet und betreibt temporäre Flüssiggasanlagen (z. B. zum Kochen und Heizen)

o verlegt und montiert Hausanschlussleitungen

o wirkt ggf. beim Betrieb von Notbrunnen und Schutzräumen mit

· Unterstützt technisch und personell Ver- und Entsorgungsunternehmen.